Wie von der Landesregierung angeordnet und zum Schutz der Gesundheit unserer Mitglieder müssen wir ab Montag, den 02.11.2020 bis voraussichtlich Ende November 2020 den Trainingsbetrieb vor Ort einstellen.
Zukünftige Veränderungen der Situation werden wir auf unserer Website kommunizieren.
Liebe Mitglieder und Freunde,
aufgrund der weltweit schwierigen und besonders herausfordernden Situation, hervorgerufen durch Covid-19, möchten wir an dieser Stelle nochmals an die fünf Grundsätze des Taekwondo erinnern:
Höflichkeit - Integrität - Durchhaltevermögen - Selbstdisziplin - Unbezwingbarkeit
An diesen Tugenden ist der Schüler angehalten ständig zu arbeiten und zu üben, so auch in der aktuellen Situation. Lasst uns gemeinsam das Beste daraus machen und sogar noch mehr, ….. nach dem Motto, wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg (= „Do“).
Die Stadt informiert online über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben unter https://www.stuttgart.de/corona
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) vom 8. Oktober 2020 (in der ab 23. Oktober gültigen Fassung) schafft Klarheit über die jeweiligen Regelungen zur Teilnehmerzahl am Trainings- und Übungsbetrieb. So heißt es in der aktuellen, ab gestern gültigen Version:
Damit herrscht nun Klarheit für die über 11.200 Vereine und die rund 4 Millionen Sporttreibenden in Baden-Württemberg. Es darf wie gewohnt weiter ein Trainings- und Übungsbetrieb mit bis zu 20 Personen durchgeführt werden. Von Seiten des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg wurde bereits im Laufe dieser Woche immer wieder betont, dass ein Sportbetrieb weiterhin mit 20 Personen möglich sei.
Zusätzlich zur Klarstellung der Differenzen um die jeweiligen Verordnungen veröffentlichte das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport heute ebenfalls eine neue Corona-Verordnung Schule, in der es um die jeweiligen Möglichkeiten des schulischen und ausserschulischen Sportunterrichts geht. Das Kultusministerium nutzte die Rückmeldungen aus der Praxis, um möglichst rasch für Optimierungen der bestehenden Regelung zu sorgen. Die in der aktuellen Corona Verordnung Schule für die Pandemiestufe 3 zunächst ausgesprochene Untersagung der Nutzung der Schulen für nichtschulische Zwecke wurde von verschiedenen Seiten als zu weitgehend empfunden, da diese Regelung beispielsweise für zahlreiche Musikschulen oder Volkshochschulen faktisch bedeutete, dass sie keine schulischen Räume mehr nutzen dürfen. „Mir ist es ein persönliches Anliegen, dass wir die wertvolle Arbeit unserer außerschulischen Partner nicht unnötig erschweren. Diese sind häufig auf die schulischen Räume angewiesen. Deshalb kehren wir nun wieder zur alten Regelung zurück und ermöglichen weiter die außerschulische Nutzung von Schulen unter strengen Hygieneauflagen“, sagt Ministerin Eisenmann.
Das bedeutet, dass hier wieder die Regelungen gelten, die bereits vor der Pandemiestufe 3 galten (§ 5 Corona-Verordnung Schule). Entsprechend ist die Nutzung der Räume und Plätze der Schulen für nichtschulische Zwecke zulässig, sofern durch organisatorische Maßnahmen eine Mischung von schulischen und nichtschulischen Nutzern vermieden werden kann und die Reinigung zwischen schulischer und nichtschulischer Nutzung sichergestellt ist.Weitere Änderungen der Corona-Verordnung Sport sind hier einzusehen.
Der organisierte Sport bedankt sich an dieser Stelle bei den handelnden Ministerien für die Klarstellung und das umsichtige Handeln in dieser Thematik.
AKTUELL → BAMBINI-TRAINING AB 14. SEPTEMBER 2020
Da der Verein in letzter Zeit sehr viele Anfragen erhalten hat, wollen wir direkt nach den Sommerferien Kurse für 4 bis 6 Jährige anbieten, das sogenannte „Bambini-Training“.
Es wird Kurse mit 3 und 6 monatlicher Laufzeit geben, damit Eltern mit Kindern in diesem Alter keinen längerfristigen Vertrag abschließen müssen, denn wer selbst Kinder hat weiß, dass diese sich sehr schnell für vieles begeistern.
Bambini-Kurs (3 Monate) | 140,00 €
Bambini-Kurs (6 Monate) | 240,00 €
Nähere Informationen zur Anmeldung und zu den geplanten Kurs-Termine erhaltet Ihr direkt telefonisch im Verein unter den Rufnummern:
0711/51889240 & 0173/3054105
Am 26.07.2020 war das Taekwondo-Center Ausrichter der Landes-DAN-Prüfung. Als Prüfer kamen die Herren Luciano Constantino (7.DAN), TUBW-Präsident Wolfgang Brückel (9. DAN), sowie dessen Tochter Alexandra Brückel (6. DAN).zu uns.
Bedingt durch die immer noch anhaltende Corona-Einschränkungen mussten sich die Prüflinge und Veranstalter einer weiteren Herausforderung stellen, nämlich den Auflagen der Hygiene- und Abstandsregeln. Hierbei muss man Anmerken, dass der Verein sämtliche Auflagen perfekt umgesetzt hat und jeder Einzelne, egal ob Sportler, Coach, Zuschauer und Freund sich ohne Ausnahme daran gehalten hat.
Mit insgesamt 20 Anwärtern war es eine Prüfung auf sehr sehr hohem Niveau, bei der jeder insgesamt 5 Disziplinen absolvieren musste, nämlich zwei Poomsae laufen, Partnerübung, Selbstverteidigung, Freikampf und zuletzt Bruchtest. Am Ende durfte sich dann wirklich jeder freuen, denn alle der 20 Sportler, unter denen sich auch zwei vom Taekwon-Do Center Stuttgart beweisen durften, haben eine Urkunde in Empfang nehmen dürfen und haben sich für die lange Vorbereitungszeit während Corona gewissenmaßen doppelt belohnt.
Herzliche Glückwunsche zur bestandenen DAN-Prüfung gehen an unsere Vereinsmitglieder
1. DAN : Elisa Pacino
3. DAN : Zoran Bubalo
und natürlich an die anderen 18 Prüflinge, die sich am Sonntag mit einer Urkunde belohnt haben.
Wichtige Information an alle Mitglieder & Besucher des TKD Center Stuttgart e.V.:
“Die steigenden Infektionszahlen in Deutschland sind ein deutliches Warnsignal. Das Virus macht keine Ferien.”
Die Testpflicht für Urlauber bzw. Einreisende aus Risikogebieten ist am 08.08.2020 in Kraft getreten.
Da uns die Gesundheit eines jeden Einzelnen sehr wichtig ist und es nicht unser Anspruch sein sollte, nur die Mindestauflagen der Regierung umzusetzen, werden wir einen Schritt weiter gehen:
Wir bitten Euch deshalb, selbst nach Einreise aus einem Nicht-Risikogebiet, binnen 72 Stunden einen kostenfreien Corona-Test durchführen zu lassen.
Weitere Informationen findet ihr HIER.
Liebe Mitglieder und Freunde des Taekwon-Do Center Stuttgart,
nach langer Wartezeit öffnet das Taekwon-Do Center Stuttgart e.V. wieder am morgigen 02. Juni!
Wir dürfen wieder trainieren, allerdings gibt es einige Einschränkungen, die wir beachten müssen. Leider ist vorerst kein normaler Trainingsbetrieb möglich, aber wir hoffen, dass die Fallzahlen weiter sinken und wir so schnell wie möglich zur Normalität zurückkehren können.
Dies bedeutet, dass es während der Corona-Zeit einen geänderten eingeschränkten Trainingsplan geben wird und dass die Teilnahme hier nur nach Voranmeldung möglich ist. Bitte vergleicht hierzu nochmals die Tage Dienstag und Donnerstag, da wir hier in den letzten 3 Tagen nochmals kleine Änderungen der Zeiten durchführen mussten.
Wir hoffen weiterhin sehr, dass diese Einschränkungen so schnell wie möglich gelockert werden können. Lasst uns zusammen das Beste aus der aktuellen Situation machen! Falls ihr Vorschläge habt, könnt ihr diese gerne dem Trainerteam und dem Vorstand per E-Mail oder telefonisch mitteilen.
Wir freuen uns ALLE auf einen Trainingsbeginn am morgigen Dienstag und genießt das tolle Wetter am heutigen Feiertag 😊
Viele Grüße und bleibt gesund!
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